B-plan / Bugert Brandschutz
vorbeugender Brandschutz

Das Brandschutzkonzept 

Bestandteil integraler Projektierung für die Gebäudeplanung, ob Neubau oder Sanierung, entwickelt man in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien, der Bauaufsicht und der Feuerwehr entsprechende Konzepte des Brandschutzes.

Brandschutznachweise für die Gebäudeklassen 1, 2, 4, 5 sowie alle Sonderbauten. Zusammen mit einem Entwurfsverfasser GKL 3.  

Ein Brandschutzkonzept sollte immer aus Planunterlagen und einem Erläuterungsbericht mit Textteil und gegebenenfalls tabellenförmiger Festlegung von Anforderungen bestehen. 

Sie umfassen alle Maßnahmen, durch die die Möglichkeit der Brandentstehung verhindert oder seine Auswirkungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzt werden. Dabei sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden:

1.   Schutz für Nutzer und Besucher eines Gebäudes und für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall

2.   Schutz von Kulturgütern, vor ökologischen Schäden (Umweltschutz) und vor Schäden der Nachbarschaft

3.   Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und den Inhalt, um die Marktposition und Marktkompetenz zu behalten, aber auch für die Volkswirtschaft.

Die ersten beiden Schutzziele werden durch öffentliche Interessen bestimmt, das Dritte liegt im vorrangigen wirtschaftlichen Interesse. Ein Brandschutzkonzept ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die realisiert werden müssen, um die zu erwartenden Brandschäden auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren.

Ein Brandschutzkonzept ist eine Entscheidungshilfe und legt fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität zu treffen sind. Es muss von Behörden, Bauherrn, Betreibern und Versicherern akzeptiert werden können und sollte ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Es besteht immer aus verschiedenen Brandschutzeinrichtungen und organisatorischen Maßnahmen, deren Auswahl von den möglichen Brandszenarien, vom festgelegten Schutzziel und vom akzeptiertem Schaden aus Sicht der oben genannten Schutzziele anhängig ist.


Grundsätze

Ein durch den Bauherrn/Betreiber eines Gebäudes entwickeltes Brandschutzkonzept sollte Einzelmaßnahmen aus vorbeugendem baulichem sowie anlagentechnischem Brandschutz, organisatorischem (betrieblichem) Brandschutz und abwehrendem Brandschutz beinhalten.

Unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmaßes werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben.

Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist der Erreichungsgrad der definierten Schutzziele zu bewerten. Das Brandschutzkonzept muss auf den Einzelfall abgestimmt sein, wobei Ingenieurmethoden des vorbeugenden Brandschutzes hilfreich sein können. Schutzziele im Sinne des Brandschutzkonzeptes können aus den öffentlich rechtlichen Vorgaben sowie den Vorstellungen der Bauherren, Betreiber und Versicherer abgeleitet werden.

Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz ist nach näherer Maßgabe der Bauordnungen der Länder nachzuweisen (Brandschutznachweise). Diese Brandschutznachweise werden den unterschiedlichen Bauordnungen der Länder entsprechend geprüft oder ungeprüft als Bestandteil der Bauvorlagen bei der Errichtung baulicher Anlagen herangezogen. Die Visualisierung der Brandschutznachweise ist bei brandschutztechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben sowohl dem Errichter ein wichtiges Hilfsmittel, erforderliche raumabschließende Bauteile und Öffnungsverschlüsse dem Brandschutzkonzept entsprechend auszuwählen, als auch dem Betreiber, deren Funktion zu erhalten.